Das Pferd muss beim eintreten des neuen Platzes:
° Von einer nicht ansteckenden Krankheit befallen sein oder aus einem verseuchten Stall kommen.
° Nicht koppt, webt oder vergleichbare Fehler bzw. (Stall-)Untugenden hat.
° Muss gegen Skalma (Pferdegrippe) geimpft sein, gemäss Weisungen des Schweiz. Verbands für Pferdesport (SVPS).
° Das es in den letzten 3 Monaten entwurmt worden ist.